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Corona-Regelungen für »Festliches Weihnachtssingen« (Stand 20.12.2021)

Für das »Festliche Weihnachtssingen Kölner Chöre«, bei dem einen Tag vor Heiligabend drei Kölner Konzertchöre das Philharmonie-Publikum zum traditionellen »Festlichen Weihnachtssingen« einladen, gelten mit Stand 20. Dezember 2021 hinsichtlich der Pandemielage folgende Regelungen:

  • Zum Schutz aller Konzertbesucher ist der Veranstaltungsbesuch seit dem 21. November 2021 nur noch für immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung möglich (2G).
  • Bitte legen Sie Ihren möglichst digitalen Immunisierungsnachweis zusammen mit Ihrem Ticket beim Einlass vor. Bitte führen Sie auch ein amtliches Ausweisdokument mit.
  • Als Nachweis gilt: ein Impfnachweis über die letzte erforderliche Einzelimpfung mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff vor mindestens 14 Tagen oder eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine überstandene Corona-Erkrankung (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt).
  • Im gesamten Haus ist zudem das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht – auch während des Konzerts auf dem Sitzplatz.
  • Entgegen der sonstigen Tradition des »Festlichen Weihnachtssingens« ist das Mitsingen des Philharmoniepublikums in diesem Jahr leider nicht möglich.
  • Das Konzert wird ohne Pause durchgeführt und endet voraussichtlich um ca. 21.15 Uhr.
  • Bitte verzichten Sie unbedingt auf den Konzertbesuch, wenn Sie sich nicht wohlfühlen und eine COVID-19-Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksstörung) aufweisen.
  • Die Klimaanlage mit Frischluft-Zufuhr wird während Ihres gesamten Aufenthalts in der Kölner Philharmonie in vollem Einsatz sein. Die Belüftungssituation in der Kölner Philharmonie wurde von der DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) als sehr gut ausgezeichnet.

2G-plus-Regel für »Selig sind die Toten« (Stand 18.03.2022)

Für das Konzert »Selig sind die Toten« am 20. März 2022 um 11 Uhr gelten entsprechend der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW vom 4. März hinsichtlich der Pandemielage folgende Regelungen:

  • Zum Schutz aller Konzertbesucher ist der Veranstaltungsbesuch seit dem 4. März 2022 nur noch für immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung und negativem Test bzw. Auffrischungsimpfung möglich (2G-plus). Diese 2G-plus-Regelung wird auch am 20. März gelten.
  • Bitte legen Sie Ihren möglichst digitalen Immunisierungsnachweis zusammen mit Ihrem Ticket beim Einlass vor. Bitte führen Sie auch ein amtliches Ausweisdokument mit. Ohne diese Dokumente kann kein Einlass in die Philharmonie gewährt werden.
  • Als Nachweis gilt: ein Impfnachweis über die letzte erforderliche Einzelimpfung mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff vor mindestens 14 Tagen sowie zusätzlich ein negativer Schnelltest oder eine Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (»Booster«). 
  • Besuchern mit einer Auffrischungsimpfung gleichgestellt sind Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Geimpfte), genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 28, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Genesene), geimpfte genesene Personen (einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren.
  • Bitte verzichten Sie unbedingt auf den Konzertbesuch, wenn Sie sich nicht wohlfühlen und eine COVID-19-Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksstörung) aufweisen.
  • Die Klimaanlage mit Frischluft-Zufuhr wird während Ihres gesamten Aufenthalts in der Kölner Philharmonie in vollem Einsatz sein. Die Belüftungssituation in der Kölner Philharmonie wurde von der DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) als sehr gut ausgezeichnet.

Programmänderung des Konzerts »Selig sind die Toten« (Stand 15.03.2022)

Coronabedingt muss der erste Teil des Konzerts »Selig sind die Toten« am 20. März 2022 um 11 Uhr in der Kölner Philharmonie gekürzt werden. Die beiden Motetten »Die mit Tränen säen« und »Wie lieblich sind Deine Wohnungen« von Heinrich Schütz müssen leider entfallen. Die neue Reihenfolge des Konzerts lautet: »Begräbnisgesang« op. 13 von Johannes Brahms, »Selig sind die Toten« SWV 391 von Heinrich Schütz sowie »Ein deutsches Requiem« op. 45 von Johannes Brahms.
Das Konzert wird ohne Pause stattfinden und endet voraussichtlich um 12.40 Uhr. Wir bitten herzlich um Ihr Verständnis!

Corona-Regelungen für »Meine Seel erhebt den Herren« (Stand 07.05.2022)

Für das Konzert »Meine Seel erhebt den Herren« am 22. Mai 2022 um 19 Uhr in St. Maria im Kapitol gelten folgende Regelungen:

  • Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist der Konzertbesuch ohne Zugangsbeschränkung (d. h. ohne Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung) möglich.
  • Die unter Normalbetrieb geltende Besucherkapazität der Kirche wird bei diesem Konzert auf 75 % beschränkt.
  • Wir empfehlen Ihnen, beim Betreten der Kirche St. Maria im Kapitol sowie auch während des Konzerts einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Bitte verzichten Sie auf den Konzertbesuch, wenn Sie sich nicht wohlfühlen und eine COVID-19-Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksstörung) aufweisen.

»Toujours Mozart« abgesagt

Das alljährlich im Januar in wechselnden Städten stattfindende Festival »toujours Mozart«, das Anfang 2022 nach Köln kommen sollte, wurde aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig abgesagt. Das Festivalkonzept, das sich gerade durch kleine, unkonventionelle Konzerte und einem sich zwischen mehreren Räumen bewegendem und aktiv teilnehmenden Publikum (zum Beispiel in Form einer Kanonwerkstatt) auszeichnet, sei in dieser pandemischen Notsituation nicht realisierbar, so die Initiatoren des Festivals. Damit entfallen leider auch die für den 22. und 23. Januar 2022 vorgesehenen Aufführungen von Mozarts »Requiem« in den BALLONI-Hallen, für die der Bach-Verein Köln vom Zentrum für Alte Musik engagiert worden war.